Medizinstrafrecht2025-05-05T15:14:44+02:00

Beratung und rechtliche Unterstützung im Medizinstrafrecht

Auch „Halbgötter in Weiß“ sind bei ihrer Kerntätigkeit im Bereich der gesundheitlichen Daseinsfürsorge nicht davor gefeit, ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der ärztlichen und medizinischen Tätigkeit umfasst. Es bezieht sich auf Straftaten, die im medizinischen Kontext begangen werden, sei es durch Ärzte, Pflegepersonal oder andere medizinische Dienstleister. Im Wirtschaftsstrafrecht spielt das Medizinstrafrecht eine wichtige Rolle, da viele Fälle von Betrug, Untreue, Bestechung oder unrechtmäßigen Abrechnungen in der Gesundheitsbranche auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Spezialisten für Medizinstrafrecht

Als auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Medizinstrafrechts.

Unterstützung für medizinische Fachkräfte

Das Medizinstrafrecht regelt insbesondere strafrechtliche Vergehen im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung und Abrechnung. Es betrifft alle medizinischen Fachkräfte, aber auch die Unternehmen und Institutionen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Unsere Mandanten kommen aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitssektors:

  • Ärzte und Apotheker,
  • Hebammen und Physiotherapeuten,
  • Kliniken und MVZ sowie deren Dienstleister (z.B. Reinigungsunternehmen etc.),
  • Labore,
  • Medizinproduktehersteller und Pharmaunternehmen und
  • Rettungsdienste

Zu den häufigsten Straftatbeständen gehören:

Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)2025-05-05T15:09:24+02:00

Im medizinischen Kontext können eine Körperverletzung bei Behandlungsfehlern oder unsachgemäßer Anwendung von medizinischen Geräten gegeben sein. Darüber hinaus liegt eine Körperverletzung im Falle fehlender und nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Patienten vor.

Betrug im Gesundheitswesen (§ 263 StGB)2025-05-05T15:09:04+02:00

Betrug ist ein häufig vorkommendes Delikt im Medizinstrafrecht und betrifft insbesondere die unrechtmäßige Abrechnung von Leistungen gegenüber Krankenkassen oder Privatpatienten. Dies kann etwa in Form von falschen Abrechnungen oder der nicht erbrachten Leistung geschehen.

Untreue (§ 266 StGB)2025-05-05T15:08:52+02:00

Ärzte oder Klinikmanager, die finanzielle Mittel des Gesundheitssystems oder der eigenen Praxis missbräuchlich verwenden, etwa durch die unrechtmäßige Verwendung von Kassenmitteln oder das Veruntreuen von Mitteln, machen sich der Untreue schuldig.

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)2025-05-05T15:10:55+02:00

Bestechung und Bestechlichkeit sind auch im medizinischen Sektor von Bedeutung. Ärzte oder Krankenhausmanager können sich strafbar machen, wenn sie gegen Vergaberechtsvorschriften verstoßen, unrechtmäßige Zahlungen für die Zuweisung von Patienten oder die Auswahl von Lieferanten erhalten.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (§ 95 AMG)2025-05-05T15:08:40+02:00

Das unerlaubte Handeln mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder das Abgeben von Medikamenten ohne die notwendige Verschreibung kann zu schweren strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Falsche Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB)2025-05-05T15:08:27+02:00

Das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellt eine Straftat dar und kann zu Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung führen.

Starke Verteidigung im Medizinstrafrecht – so schützen Sie sich

Medizinische Fachkräfte, Klinikleiter oder Praxisinhaber, die in ein Ermittlungsverfahren involviert sind, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Auswirkungen eines medizinstrafrechtlichen Verfahrens sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern haben auch berufliche und persönliche Konsequenzen: Eine entsprechende Verurteilung kann zum Verlust der Zulassung als Arzt oder zur Entziehung der Approbation führen, ferner kann ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt werden. Ein Strafverfahren kann darüber hinaus das Vertrauen in die medizinische Kompetenz und Integrität erheblich schädigen, was nicht nur negative Auswirkungen auf den Ruf des Arztes, sondern auch auf das Vertrauen der Patienten und auf die wirtschaftliche Lage einer Klinik oder Praxis mit sich bringen kann. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen können Patienten oder andere Parteien wie bspw. Krankenkassen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen, falls durch die medizinische Behandlung ein Schaden entstanden ist.

Die Verteidigung im Medizinstrafrecht erfordert fundierte Kenntnisse der relevanten Vorschriften und der aktuellen – auch sozialrechtlichen – Rechtsprechung. Neben der notwendigen fachlich-sachlichen Argumentation auf Basis medizinischer Gutachten sind die Tatsachen- und Beweislage sowie die Vorsatzfrage stets zu thematisieren.

Das Medizinstrafrecht stellt einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts dar und betrifft nicht nur Ärzte, sondern auch andere Fachkräfte und Institutionen im Gesundheitswesen. Im Falle von Ermittlungen oder Anklagen ist es entscheidend, schnell und professionell zu handeln, um strafrechtliche und berufliche Konsequenzen zu minimieren.

Ihr starker Partner im Medizinstrafrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung und Verteidigung für alle, die im medizinischen Sektor tätig sind und mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre rechtlichen Interessen im Arzt- und Medizinstrafrecht zu wahren.

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