Insolvenzstrafrecht2025-05-05T14:11:33+02:00

Ihre Sicherheit im
Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht ist ein bedeutender Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, der die strafrechtlichen Konsequenzen für Verhaltensweisen von Geschäftsführern und anderer verantwortlicher Personen betrifft, wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät und zahlungsunfähig oder überschuldet wird.

Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit können Insolvenzverfahren und die damit verbundenen strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und deren Führungskräfte zu existenziellen Bedrohungen werden. Eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens oder im Falle von Ermittlungen ist daher unerlässlich.

Spezialisten für Insolvenzstrafrecht

Als auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Insolvenzstrafrechts.

Insolvenzstrafrecht genauer betrachtet

Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen. Es verfolgt das Ziel, sicherzustellen, dass das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Gläubiger fair behandelt werden. Sanktioniert werden vor allem

  • die Insolvenzverschleppung,
  • das Aufstellen von Bilanzen in einer Art, welche die Vermögensübersicht erschwert, und
  • die Benachteiligung von Gläubigern.

Verschiedene Straftatbestände treten regelmäßig in Verbindung mit einer Insolvenz auf

Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 15a InsO)2025-05-05T15:07:01+02:00

Wird, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, seitens des Geschäftsführers oder Unternehmensleiters ein entsprechender Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht rechtzeitig gestellt, machen diese sich der Insolvenzverschleppung strafbar, da eine Verzögerung des Verfahrens die Gläubiger regelmäßig benachteiligt.

Bankrott (§ 283 StGB)2025-05-05T15:06:41+02:00

Werden im Rahmen der Insolvenz vorsätzlich falsche Informationen über die Vermögensverhältnisse des Unternehmens gegeben oder werden Vermögenswerte verheimlicht, handelt es sich regelmäßig um eine Bankrottstraftat.

Untreue (§ 266 StGB)2025-05-05T15:06:30+02:00

Wenn im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte des Unternehmens unrechtmäßig verwendet oder abgeführt werden, kann zusätzlich der Verdacht der Untreue gegeben sein. Im Übrigen kann sich der Insolvenzverwalter selbst bei pflichtwidriger Tätigkeit der Untreue strafbar machen.

Weitere außerstrafrechtliche Konsequenzen sind etwa die Entziehung von Berufsqualifikationen oder ein Berufsverbot. Dies ist insbesondere bei Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen der Fall.

Lösungsansätze für die Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen im Insolvenzfall

Der wesentliche Verteidigungsansatz dürfte in den weit überwiegenden Fällen der Nachweis des Nichtvorliegens der Insolvenzreife oder jedenfalls der fehlende dahingehende Vorsatz sein. Eine sorgsame Aufarbeitung der Finanz- und Wirtschaftslage des Unternehmens ist hierbei unerlässlich.

Die beste Strategie, um strafrechtliche Konsequenzen im Insolvenzfall zu vermeiden, ist die Prävention: Unternehmen und Geschäftsführer sollten frühzeitig rechtliche Beratung suchen, wenn sie mit einer Insolvenz konfrontiert sind. Ein professioneller Rechtsbeistand kann helfen, die rechtlichen Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus ist entscheidend, alle finanziellen und wirtschaftlichen Daten ordnungsgemäß zu dokumentieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen und die Vermögensverhältnisse des Unternehmens klar darzulegen.

Das Insolvenzstrafrecht ist ein komplexes und sensibles Themenfeld, das Unternehmen und deren Führungskräfte in finanziellen Krisenzeiten vor erhebliche rechtliche Herausforderungen stellt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können helfen, strafrechtliche Risiken zu minimieren und die bestmögliche Lösung für das Unternehmen und seine Gläubiger zu finden.

Ihr starker Partner im Insolvenzstrafrecht

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