Klare Rechtslage bei Betrug und Untreue
Die Delikte des Betrugs (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB) gehören zu den klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Diese Delikte können sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen erheblichen Schaden zufügen und haben häufig weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.
Für Unternehmen, Führungskräfte und Verantwortliche ist es daher von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Risiken in diesem Bereich zu verstehen und bereits im Falle eines Verdachts oder einer Anklage kompetente rechtliche Unterstützung zu suchen.
In welchen Fällen spricht man von Betrug und Untreue?
Betrügerische Handlungen im wirtschaftlichen Kontext liegen beispielsweise vor beim Ausstellen falscher Rechnungen und der damit einhergehenden Geltendmachung eines nicht bestehenden Anspruchs oder bei der Fehlleitung von Investoren oder Geschäftspartnern durch vorsätzlich unvollständige oder unzutreffende Informationen.
Der Vorwurf der Untreue betrifft den Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht. Er liegt regelmäßig vor, wenn eine Person, die aufgrund ihrer Stellung in einem Unternehmen oder einer anderen Institution oder aufgrund Gesetzes oder Vertrags eine treuhänderische Pflicht hat, diese Pflicht verletzt und dadurch dem Unternehmen oder einer anderen Partei Schaden zufügt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftsführer Unternehmensmittel für private Zwecke verwendet oder unberechtigt Gelder abzieht, überhöhte oder unrechtmäßige Bonuszahlungen an sich selbst oder Dritte gewährt werden oder durch ein solches Verhalten, das dem Unternehmen Vermögensschaden zufügt, etwa durch das Eingehen riskanter oder unwirtschaftlicher Geschäfte oder die Bildung sog. schwarzer Kassen.
