Außenwirtschaftsstrafrecht und Sanktionenrecht
Beratung und Verteidigung mit Expertise im Außenwirtschaftsstrafrecht und Sanktionenrecht
Das Außenwirtschaftsstrafrecht sowie das Sanktionenrecht sind zwei komplexe Rechtsgebiete für Unternehmen und Einzelpersonen, die international tätig sind. Beide Bereiche betreffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Handelsbeziehungen, Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten im globalen Kontext. Die rasche Veränderung von Vorschriften, internationaler Politik und der globale Fokus auf Sicherheit und Menschenrechte erfordern eine fundierte rechtliche Beratung, um Risiken zu minimieren und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Rechtsgebiete kurz erklärt
Komplexe Rechtsfragen – sichere Lösungen
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Außenwirtschaftsstrafrecht und Sanktionenrecht verstehen wir die komplexen Herausforderungen, denen die Unternehmen und Einzelpersonen gegenüberstehen, wenn es bei Ausfuhr oder Verbringung von Gütern oder der Erbringung technischer Unterstützung um die Einhaltung von außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben und Sanktionen im Zusammenhang mit dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung und dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie den einzelnen EU-Verordnungen geht.
Beratungs- und Verteidigungsbedarf besteht hier regelmäßig im Zusammenhang mit einfachen außenwirtschaftsrechtlichen Meldepflichten, mit der waren- oder verwendungsbezogenen Exportkontrolle hinsichtlich der klassischen Güterlisten bzw. der Dual-Use-Güter sowie vor allem aber mit der zielland- und personenbezogenen Exportkontrolle hinsichtlich Embargomaßnahmen und Sanktionslisten.
Da der Verstoß gegen Sanktionen nach den Regeln des Außenwirtschaftsrechts verfolgt wird, kann es für Unternehmen zu empfindlichen Geldbußen und vor allem auch Maßnahmen der Vermögens-/Gewinnabschöpfung, für die handelnden und verantwortlichen Personen zur Kriminalstrafe und zur Einziehung kommen.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Nähe zu sanktionierten Staaten oder Personen die eigenen Compliance-Pflichten sehr sorgfältig zu beachten.