Arbeitsstrafrecht2025-05-05T14:06:42+02:00

Kompetente Beratung und Verteidigung im Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht als Teil des Wirtschaftsstrafrechts ist komplex und unübersichtlich, was Unternehmen und Arbeitgeber ganz allgemein vor große Herausforderungen stellt. Es umfasst alle strafbaren Handlungen, die in Zusammenhang mit der Arbeit und dem Arbeitsumfeld stehen, sei es durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder andere am Arbeitsprozess beteiligte Parteien.

Die Themen reichen von Arbeitszeitbetrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen über Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit bis hin zu Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften. Angesichts der vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die sowohl das Arbeitsrecht als auch das Strafrecht betreffen, ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Spezialisten für Arbeitsstrafrecht

Als auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir umfassende Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Arbeitsstrafrechts.

Zu den häufigsten Straftatbeständen des Arbeitsstrafrechts gehören:

Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB)2025-05-05T15:08:18+02:00

Der Sozialversicherungsbetrug, das heißt das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, ist das häufigste Delikt für das Arbeitsstrafrecht. Dieser geht häufig mit den Vorwürfen illegaler Beschäftigung, der Scheinselbständigkeit/Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung einher.

Arbeitszeitbetrug (§ 263 StGB)2025-05-05T15:08:07+02:00

Ebenfalls wird der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs erhoben, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsstunden vorgibt, die er tatsächlich nicht geleistet hat oder der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu hoch angibt, um beispielsweise höhere Rechnungen stellen zu können.

Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften (§ 25 ArbSchG)2025-05-05T15:07:56+02:00

Wenn Arbeitgeber ihrer Pflicht, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen, nicht nachkommen, steht der Vorwurf des Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften im Raum.

Schutz vor beruflichen Konsequenzen

  • Die strafrechtlichen Konsequenzen von Verstößen im Arbeitsstrafrecht sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gravierend. Sie können nicht nur zu straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen und zur Einziehung führen, sondern auch erhebliche berufliche und reputationsbezogene Auswirkungen haben.
  • In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich des Arbeitsstrafrechts ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten zudem präventiv handeln, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, indem sie für eine ordnungsgemäße Dokumentation sorgen, interne Kontrollen einführen und überwachen sowie für die erforderlichen Schulungen sorgen.

Arbeitsrechtliche Sicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Das Arbeitsstrafrecht stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Verstöße im Arbeitsumfeld können zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen, die nicht nur finanzielle, sondern auch berufliche und reputationsbezogene Schäden verursachen. Die rechtzeitige Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei im Bereich des Arbeitsstrafrechts ist daher unerlässlich.

Ihr starker Partner im Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Unterstützung und Beratung, wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen im Arbeitsrecht konfrontiert werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Interessen optimal zu wahren.

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