Beratung mit
Expertise im
Wirtschaftsstrafrecht
Sie stehen vor wirtschaftsstrafrechtlichen Herausforderungen? Unsere Kanzlei steht Ihnen – egal ob Einzelperson oder Unternehmen – mit umfassender Kenntnis im Wirtschaftsstrafrecht und effizienter Beratung zur Seite.
Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens, auch im internationalen Kontext. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen Interessen effizient zu schützen.
Unsere Dienstleistungen im
Wirtschaftsstrafrecht
Fälle und häufige Delikte
Die Normen des „allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht“ lassen sich im Strafgesetzbuch (StgB) finden; die immer mehr ausufernden weiteren Delikte im „besonderen Wirtschaftsstrafrecht“ sind indes einer beinahe nicht mehr überschaubaren Anzahl von Nebengesetzen mit oder ohne Verweis auf europarechtliche Vorgaben zu entnehmen.
Ins breite Interesse der Öffentlichkeit kam das Wirtschaftsstrafrecht durch große Verfahren nach dem Zusammenbruch von Wirtschaftsunternehmen mit verspäteter Insolvenzanmeldung, mit großen Bilanzfälschungen, mit weltweiten Korruptionszahlungen in Milliardenhöhe und auch immer wieder durch Steuerstraftaten. All diese Bereiche gehören zu den fast schon klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, die eine tiefgehende Kenntnis und Spezialisierung erfordern.
Aber auch die Taten um illegale Beschäftigung durch den Arbeitgeber, um Verstöße gegen die Regeln des Außenwirtschaftsrechts, z.B. bei Sanktionen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die sogenannte Geldwäsche ist derzeit ein Lieblingsbereich der Regierungen (Stichwort Geldwäschegesetz), ebenso die Überwachung des Bankenverkehrs und des Kapitalmarktes.
Von großer Bedeutung sind auch alle Vorgänge um das Gesundheitssystem. Das Medizinstrafrecht ist eine Folge zunehmender Regulierung dieses Bereichs, der Fehlbehandlungen ebenso erfasst wie Abrechnungsfehler in der Form des Abrechnungsbetrugs.
Erinnern wir uns an die Covid Pandemie, dann reagierte der Staat hier mit einer Fülle neuer und erweiterter Sanktionen, die jedenfalls zum Teil auf die sog. staatlichen Hilfen infolge der angeordneten Lock Down-Maßnahmen bezogen waren.
Die Fülle immer neuer Gesetze und Verordnungen erweitert unweigerlich das Spektrum des Wirtschaftsstrafrechts und steigert das Risiko einer unbeabsichtigten strafrechtlichen Verantwortung im Wirtschaftsleben: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse, die Beachtung der Lieferketten, der Hinweisgeberschutz, neue Schutzvorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – stets entstehen damit auch neue Sanktionen wegen der Nichtbeachtung der neuen Pflichten.
Denken wir hier an den präventiven Schutz vor Strafverfolgung und Vermögenseinziehungen, dann sind wir sofort bei der heute unvermeidlichen Pflicht zur Compliance. Auch in diesem „Dschungel“ an Vorgaben können wir Schneisen schlagen und sinnvoll beraten.