Wirtschaftsstrafrecht2025-05-05T15:40:35+02:00

Beratung mit
Expertise im
Wirtschaftsstrafrecht

Sie stehen vor wirtschaftsstrafrechtlichen Herausforderungen? Unsere Kanzlei steht Ihnen – egal ob Einzelperson oder Unternehmen – mit umfassender Kenntnis im Wirtschaftsstrafrecht und effizienter Beratung zur Seite.

Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens, auch im internationalen Kontext. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen Interessen effizient zu schützen.

Unsere Dienstleistungen im
Wirtschaftsstrafrecht

Präventivberatung und Compliance Beratung2025-02-04T07:24:21+01:00

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen. Am liebsten präventiv, also bevor eine Risikolage infolge einer Straftat entstehen konnte und bevor eine Problemsituation öffentlich oder bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt wurde und zu Anfragen oder strafrechtlichen Ermittlungen führt.

Verteidigung2025-01-07T09:19:24+01:00

Konnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht mehr verhindert werden, dann übernehmen wir die Verteidigung, und zwar auch hier für Einzelpersonen als Beschuldigte oder auch für betroffene Unternehmen. Wir beraten aber auch Zeugen und begleiten diese zu ihren Vernehmungen vor Gericht.

Krisenmanagement2025-02-04T07:25:33+01:00

Zusammen mit erfahrenen Kommunikationsberatern betreuen wir auch gerne das Krisenmanagement, das erforderlich wird, sobald ein Ermittlungsverfahren die eigenen Mitarbeiter, die externen Geschäftspartner und die Öffentlichkeit bewegt und dadurch zusätzliche Probleme mit Kunden, Banken oder weiteren Stellen zu Bedrohungen auswachsen können.

Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme2025-05-05T15:27:57+02:00

Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen stehen wir Ihnen als erfahrene Berater mit schneller, kompetenter und diskreter Unterstützung zur Seite – für den bestmöglichen Schutz Ihrer Rechte.

Kooperationen mit internationalen Strafrechtskanzleien2025-05-05T15:30:11+02:00

Schließlich haben wir als erfahrene Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht durch verlässliche Beziehungen zu ausländischen Kanzleien – besonders in Zusammenarbeit mit Kanzleien in den USA – die Möglichkeit, auch bei grenzüberschreitenden Problemen umfassend zu beraten und zu helfen.

Interne Untersuchung2025-02-04T07:27:15+01:00

Sollte intern der Verdacht einer Straftat aufkommen, geben wir Ihnen gerne eine objektive Bewertung, ob eine interne Untersuchung bestimmter Vorgänge angezeigt ist und vorteilhaft für die betroffenen Personen oder das Unternehmen sein kann. Solche „Internal Investigations“ führen wir in enger Abstimmung mit dem betroffenen Unternehmen und den Behörden durch, so dass diese weder zeitlich noch kostenmäßig ausufern müssen, wie es so oft berichtet wird.

Die maßgeschneiderte interne Untersuchung erfordert Erfahrung und Koordinierungsgeschick bei der strategisch sinnvollen Kommunikation mit allen Beteiligten, vorab mit oft mehreren Behörden, aber auch mit dem Betriebsrat und den meist vorhandenen einzelnen Verdächtigen und deren Verteidigern.

Wirtschaftsstrafrecht Kanzlei

Fälle und häufige Delikte

Die Normen des „allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht“ lassen sich im Strafgesetzbuch (StgB) finden; die immer mehr ausufernden weiteren Delikte im „besonderen Wirtschaftsstrafrecht“ sind indes einer beinahe nicht mehr überschaubaren Anzahl von Nebengesetzen mit oder ohne Verweis auf europarechtliche Vorgaben zu entnehmen.

Ins breite Interesse der Öffentlichkeit kam das Wirtschaftsstrafrecht durch große Verfahren nach dem Zusammenbruch von Wirtschaftsunternehmen mit verspäteter Insolvenzanmeldung, mit großen Bilanzfälschungen, mit weltweiten Korruptionszahlungen in Milliardenhöhe und auch immer wieder durch Steuerstraftaten. All diese Bereiche gehören zu den fast schon klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, die eine tiefgehende Kenntnis und Spezialisierung erfordern.

Aber auch die Taten um illegale Beschäftigung durch den Arbeitgeber, um Verstöße gegen die Regeln des Außenwirtschaftsrechts, z.B. bei Sanktionen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die sogenannte Geldwäsche ist derzeit ein Lieblingsbereich der Regierungen (Stichwort Geldwäschegesetz), ebenso die Überwachung des Bankenverkehrs und des Kapitalmarktes.

Von großer Bedeutung sind auch alle Vorgänge um das Gesundheitssystem. Das Medizinstrafrecht ist eine Folge zunehmender Regulierung dieses Bereichs, der Fehlbehandlungen ebenso erfasst wie Abrechnungsfehler in der Form des Abrechnungsbetrugs.

Erinnern wir uns an die Covid Pandemie, dann reagierte der Staat hier mit einer Fülle neuer und erweiterter Sanktionen, die jedenfalls zum Teil auf die sog. staatlichen Hilfen infolge der angeordneten Lock Down-Maßnahmen bezogen waren.

Die Fülle immer neuer Gesetze und Verordnungen erweitert unweigerlich das Spektrum des Wirtschaftsstrafrechts und steigert das Risiko einer unbeabsichtigten strafrechtlichen Verantwortung im Wirtschaftsleben: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse, die Beachtung der Lieferketten, der Hinweisgeberschutz, neue Schutzvorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – stets entstehen damit auch neue Sanktionen wegen der Nichtbeachtung der neuen Pflichten.

Denken wir hier an den präventiven Schutz vor Strafverfolgung und Vermögenseinziehungen, dann sind wir sofort bei der heute unvermeidlichen Pflicht zur Compliance. Auch in diesem „Dschungel“ an Vorgaben können wir Schneisen schlagen und sinnvoll beraten.

Lassen Sie sich von einer erfahrenen Kanzlei beraten – am besten präventiv.

Rechtsanwalt Berlin

Thorsten Zebisch

Rechtsanwalt

Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart

Dr. Hanno Kiesel

Rechtsanwalt und Steuerberater

Arbeitsrecht Anwalt Stuttgart

Dr. Alexander Kubik

Rechtsanwalt

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Hans-Peter Huber

Rechtsanwalt

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