Steuerstrafrecht2025-05-08T11:31:59+02:00

Ihr Schutz im Steuerstrafrecht

Unsere Leistung erstreckt sich über die gesamte Bandbreite des Steuerstrafrechts – von der Selbstanzeigeberatung über die Begleitung von Strafbefehlsverfahren bis zur Verteidigung in Prozessen vor den Strafgerichten, mit denen wir ebenso versiert sind wie in finanzgerichtlichen Verfahren.

Unser Ansatz ist es, die Argumentation und Strategie stets im Lichte beider Verfahren zu entwickeln und auf eine schnelle und – wo möglich – geräuschlose Erledigung hinzuwirken.

Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht ist komplex. Ob Steuerverkürzung durch Nachlässigkeit und allzu kreative Steuergestaltung oder bewusste Steuerhinterziehung – die Finanzbehörden kennen zunächst einmal kein Pardon. Steuerstraf- und -bußgeldverfahren haben über die Jahre hinweg deutlich zugenommen. Überwiegend erledigen diese Verfahren die Finanzämter im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens (Strafbefehl), in besonderen Fällen werden die Staatsanwaltschaften tätig. 

Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren belasten die Betroffenen auch wegen der langen Verjährungsfristen. Die steuerlich auf zehn Jahre verlängerte Frist wird bei Fällen besonders schwerer Hinterziehung durch die fünfzehnjährige strafrechtliche Verjährung ersetzt.

Unsere Dienstleistungen im
Steuerstrafrecht

Selbstanzeigeberatung2025-01-08T09:03:26+01:00

War die Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig oder wurden gar Einkünfte dem Fiskus komplett verschwiegen, ist es meist nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerverkürzung die Ermittler auf den Plan ruft. Eine letzte Chance zur strafbefreiten Rückkehr in die Steuerehrlichkeit sieht das Steuerrecht hier vor: die Selbstanzeige.

Eine wirksame Selbstanzeige zu erstatten, verlangt eine hohe Sachkenntnis und eine sorgsame Aufbereitung der Ursachen und Motive für die unrichtige oder unvollständige Steuererklärung: Ist die Steuerverkürzung durch Leichtfertigkeit, fahrlässig oder vorsätzlich entstanden? Gerade in Unternehmen ist die Sachverhaltsaufklärung meist alles andere als trivial. Auch die Entscheidung, ob überhaupt eine Selbstanzeige erstattet werden sollte, ist an eine Vielzahl von Vorfragen gekoppelt, die oft unter hohem Zeitdruck zu beantworten sind. Denn fest steht: Sobald den Finanzbehörden die Steuerverkürzung offenbar wird, ist eine Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr gegeben.

Verteidigung im Steuerstrafverfahren2025-01-08T09:03:49+01:00

Bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren tritt die Verteidigung in den Vordergrund. Die dabei zu beachtenden strafprozessualen Rechte und Pflichten sowie der Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten muss jedoch immer auch mit den parallel dazu laufenden Steuerverfahren gesehen werden. Denn die Feststellungen der Ermittlungsbehörden – hier in der Regel den Steuerfahndungen – werden durch die Finanzämter ausgewertet und damit Gegenstand von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten. In dieser Dualität der Verfahren spiegelt sich die Komplexität des Steuerstrafrechts wider.

Rechtsgutachten in Steuerstrafsachen2025-01-08T09:04:44+01:00

Den Lebenssachverhalt zu ermitteln und aus steuerlicher Sicht zu beurteilen, ist in Steuerstrafverfahren besonders wichtig. Nicht immer liegt die Auffassung der Finanzverwaltung auf einer Linie mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte oder der herrschenden Lehre. Hier gilt es, stichhaltige Argumente zusammenzutragen, um den Vortrag der Ermittlungsbehörden zu entkräften, zumindest abzuschwächen. Selbst wenn sich am Ende herausstellen sollte, dass Steueransprüche objektiv bestehen, bleibt damit auf der für das Strafverfahren wichtigen subjektiven Ebene oft noch ausreichend Argumentationsspielraum.

Im Auftrag unserer Mandanten erstellen wir detaillierte Rechtsgutachten zu steuermateriellen Fragen, die ihnen helfen, komplexe Sachverhalte im Lichte von Rechtsprechung und Steuerlehre darzustellen und zu bewerten. So schaffen wir eine valide Grundlage für Gespräche mit der Finanzverwaltung in Verständigungsverfahren, für Einspruchs- und Klageverfahren ebenso wie für eine wirksame Verteidigung, sofern sich ein gerichtliches Steuerstrafverfahren nicht abwenden lässt.

Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren2025-01-08T09:07:11+01:00

Ausgangspunkt steuerstrafrechtlicher Ermittlungen ist häufig eine Betriebsprüfung. Hier gehen das Veranlagungsfinanzamt und die Steuerfahndung in der Regel Hand in Hand. Das Rechtsbehelfsverfahren bietet hier die Chance, die steuermateriellen Fragen mit der Behörde intensiv zu erörtern und zu einer neuen Beurteilung des Sachverhalts zu gelangen, die dann auch für das Strafverfahren relevant wird.

Im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens legen wir für Sie zunächst Einspruch ein, damit die steuerliche Veranlagung nicht bestandskräftig wird. Wir führen für Sie und gemeinsam mit Ihnen die Gespräche mit der Finanzbehörde und stellen Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, um die Fälligkeit der Steuerzahlungen zu vermeiden, bis das Verfahren endgültig – bestenfalls zu Ihren Gunsten – abgeschlossen ist. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit Ihrem angestammten Steuerberater gemeinsam an Lösungen.

Finanzgerichtliche Verfahren2025-05-05T15:42:24+02:00

Die Erfahrung zeigt: Gerade beim Beharren auf Feststellungen einer Betriebsprüfung bleiben die Finanzämter oftmals hart. Hier hilft nur der nächste Schritt: der Gang zu den Finanzgerichten. 

Anders als bei den Zivil- oder Verwaltungsgerichten gibt es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen. Das Finanzgericht ist die einzige Instanz, die den Sachverhalt in Gänze würdigt. Der Bundesfinanzhof überprüft allein, ob das Recht richtig angewendet worden ist. Um in der Sache vor den Finanzgerichten Erfolg zu haben, ist es deshalb essenziell, den Sachverhalt aus Sicht des Steuerpflichtigen vollständig zu erfassen und mit den erforderlichen Beweismitteln zu unterlegen. 

Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen in der Prozessführung vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten. Wir beraten Sie detailliert zu den Erfolgsaussichten und möglichen Risiken einer Klage und wirken wo möglich auf eine einvernehmliche Lösung mit der Finanzverwaltung hin. Lässt sich ein Konflikt nicht beilegen, streiten wir engagiert für Ihre Interessen vor dem Finanzrichter.

Tax-Compliance-Beratung2025-01-08T09:46:45+01:00

Eine wirksame Compliance im Unternehmen zu etablieren, gehört heute zu den vordersten Pflichten der Geschäftsleitung. Ihr Nachweis kann Geschäftsführung und Leitungspersonen von haftungsrechtlichen Ansprüchen befreien beziehungsweise diesbezügliche Risiken auf ein angemessenes Maß reduzieren. Gleichzeitig dienen funktionsfähige Compliance-Systeme dem Unternehmen als Schutz vor Reputationsschäden sowie unvorhersehbaren finanziellen Belastungen. 

All dies gilt im Speziellen für das Steuerrecht, welches durch seine Komplexität an sich schon besonders haftungsanfällig ist. Steuerliche Prozesse durchziehen das gesamte Unternehmen und verlangen die Einbindung einer Vielzahl von Mitarbeitern und Abteilungen, um Tax Compliance sicherzustellen. 

Wir beraten Sie gerne bei der Einschätzung der steuerlichen Risiken innerhalb Ihres Unternehmens und die notwendigen Schritte zum Aufbau eines Tax Compliance Management Systems. Wenn Sie bereits über ein Tax CMS verfügen, unterziehen wir dieses in Ihrem Auftrag gerne einem kritischen Review und beraten Sie hinsichtlich der etwaig ausgemachten Schwächen und Optimierungsmöglichkeiten.

Anwalt für Steuerhinterziehung

Fälle und häufige Delikte

Steuerhinterziehung2025-02-04T08:55:36+01:00

Dies umfasst das absichtliche Verheimlichen oder unvollständige Offenlegen von Einnahmen oder Vermögen, um Steuern zu vermeiden oder zu verringern.

Steuerverkürzung2025-02-04T08:56:05+01:00

Dies umfasst die bewusste Minderung der festzusetzenden Steuer durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben in der Steuererklärung.

Abgabenhinterziehung2025-02-04T08:57:00+01:00

Hierunter fallen Delikte wie die Nichtabführung von Umsatzsteuer oder die nicht ordnungsgemäße Einreichung von Steuererklärungen.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt2025-02-04T08:57:20+01:00

Dies bezieht sich auf die Nichtabführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter durch Arbeitgeber.

Umsatzsteuerbetrug2025-02-04T08:57:38+01:00

Dies beinhaltet die unzulässige Verrechnung oder Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen.

Subventionsbetrug2025-02-04T08:57:57+01:00

Hierunter fällt die unrechtmäßige Inanspruchnahme von staatlichen Subventionen oder Fördermitteln durch falsche Angaben.

Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben2025-02-04T08:58:18+01:00

Dies betrifft die Umgehung von Zöllen oder anderen Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben durch falsche Angaben oder Nichtdeklaration von Waren.

Lassen Sie sich von einer erfahrenen Kanzlei beraten – am besten präventiv.

Rechtsanwalt Berlin

Thorsten Zebisch

Rechtsanwalt

Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart

Dr. Hanno Kiesel

Rechtsanwalt und Steuerberater

Arbeitsrecht Anwalt Stuttgart

Dr. Alexander Kubik

Rechtsanwalt

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Hans-Peter Huber

Rechtsanwalt

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