Ihr Schutz im Steuerstrafrecht
Unsere Leistung erstreckt sich über die gesamte Bandbreite des Steuerstrafrechts – von der Selbstanzeigeberatung über die Begleitung von Strafbefehlsverfahren bis zur Verteidigung in Prozessen vor den Strafgerichten, mit denen wir ebenso versiert sind wie in finanzgerichtlichen Verfahren.
Unser Ansatz ist es, die Argumentation und Strategie stets im Lichte beider Verfahren zu entwickeln und auf eine schnelle und – wo möglich – geräuschlose Erledigung hinzuwirken.
Das Steuerrecht ist komplex. Ob Steuerverkürzung durch Nachlässigkeit und allzu kreative Steuergestaltung oder bewusste Steuerhinterziehung – die Finanzbehörden kennen zunächst einmal kein Pardon. Steuerstraf- und -bußgeldverfahren haben über die Jahre hinweg deutlich zugenommen. Überwiegend erledigen diese Verfahren die Finanzämter im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens (Strafbefehl), in besonderen Fällen werden die Staatsanwaltschaften tätig.
Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren belasten die Betroffenen auch wegen der langen Verjährungsfristen. Die steuerlich auf zehn Jahre verlängerte Frist wird bei Fällen besonders schwerer Hinterziehung durch die fünfzehnjährige strafrechtliche Verjährung ersetzt.
Unsere Dienstleistungen im
Steuerstrafrecht