Kompetenz & Expertise
Rechtsanwalt Hans-Peter Huber berät mit 40-jähriger Berufserfahrung Industrieunternehmen, insbesondere aus der Sicherheits- und Automobilbranche, zu strafrechtlichen Themen und Compliance-Fragen aller Art. Er berät Vorstände und Aufsichtsräte hinsichtlich des richtigen Verhaltens bei strafrechtlichen Vorwürfen oder in Krisenfällen z.B. bei Korruptionsverdacht.
Er sammelte zunächst wertvolle Erfahrung als Referent für strafrechtliche Berichtssachen im Bayerischen Justizministerium, als Staatsanwalt in München, als Richter am Landgericht in München, als Referent für den Bundesrat, als Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im bayerischen Justizministerium sowie als Leiter der Abteilung Strafrecht im thüringischen Justizministerium in Erfurt. Die vertieften Kenntnisse der verwaltungsrechtlichen und politischen Abläufe sowie die aus dieser Tätigkeit resultierenden Kontakte und Netzwerke bringt er genauso in seine Mandatsarbeit ein. Dabei war er zunächst juristischer Cheflektor bei C.H. Beck in München und ab dem Jahr 2000 Chefjustitiar der KPMG.
Speziell aus der Tätigkeit für die KPMG bringt er Erfahrungen im Umgang mit amerikanischen Behörden (DOJ und SEC) sowie der Behandlung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und dem Recht der Abschlussprüfung mit. Er leitete interne Untersuchungen bei international tätigen Unternehmen (so in Staaten wie Russland, USA (Texas)/Mexiko, Philippinen, Brasilien, Griechenland und im arabischen Raum).
In seiner Tätigkeit als Strafverteidiger übernimmt er sowohl die Verteidigung von Unternehmen als auch von Einzelpersonen in strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren. Zudem ist Herr Huber durch seine langjährige Expertise ein gefragter Berater und Verteidiger für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.