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Compliance-Beratung
Compliance-Fragen als Hindernis für unternehmerischen Erfolg?
Viele aus wirtschaftlich unternehmerischer Sicht wünschenswerte Entscheidungen werden oft unterlassen, weil man nach einer Warnung aus der Compliance-Abteilung das aufgezeigte Risiko und die damit verbundene persönliche (zivil-, straf- oder bußgeldrechtliche) Haftung dem entstehenden Aufwand unterordnet. Setzt man Compliance-Maßnahmen jedoch mit Augenmaß durch, lässt sich das Haftungsrisiko begrenzen, ohne die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu gefährden.
Compliance und ein wirksames Risikomanagement setzen die Akzeptanz der Menschen voraus, die in der Regel ein redliches und gesetzestreues unternehmerisches Verhalten an den Tag legen. Daher ist es wichtig, die Regeln so zu gestalten, dass Compliance nicht aufoktroyiert wird, sondern Initiativen fördert und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens auf ihre regelkonforme Arbeit stolz sein lässt.
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Compliance Consulting in Deutschland
In Deutschland wurde der Begriff Compliance durch das große Korruptionsverfahren gegen Siemens ab dem Jahr 2006 bekannt und populär. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nutzen ihn, ohne dass es eine verbindliche Definition gibt.
Aufgrund der zum Teil strengen Sanktionen, die sich aus Compliance-Verstößen ergeben können, zeigt sich schon, dass dieser vielfältig eingesetzte Begriff erhebliche Risiken in sich birgt. Zu beobachten ist auch, dass es trotz der bereits vorhandenen, strengen Compliance Management Systeme (CMS) immer weitere, neue Verhaltensweisen oder Geschäftspraktiken geben wird, die staatlicherseits als unerwünscht angesehen werden und somit mittels in der Regel noch schärferer Compliance-Vorgaben unterbunden werden sollen.
Manche Compliance-Experten scheinen zu glauben, dass man allein durch umfangreiche CMS alles „Böse“ verhindern könnte. Dadurch werden die Pflichten für Unternehmen immer ausufernder und unübersichtlicher, gleichwohl jedenfalls in ihrer Umsetzung immer teurer. Ein erschreckendes Beispiel ist nach unserer Auffassung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das den Unternehmen in Deutschland unter Bußdrohung u.a. auferlegt, für die Einhaltung von Gewerkschafts-, Umwelt- und Kinderschutzregeln weltweit zu sorgen.
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